Die Entlassung aus der Akutklinik erfolgt üblicherweise nach dem 12. Tag, nachdem abschließende Untersuchungen positiv verlaufen sind.
Eine Anschlussheilbehandlung sollte zeitnah in einer geeigneten Einrichtung erfolgen. Hierzu darf der Betroffene auch Wünsche äussern wo diese stattfinden kann. Diese Zeit sollte man sich unbedingt nehmen und für sich selbst nutzen. Abstand von Klinikalltag und auch von Familie sowie Freunden und Verwandten ist wichtig und sinnvoll.
Nach der AHB ergeben sich verschieden Möglichkeiten der sozialen Wiedereingliederung. Hier können verschiedene Institutionen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Optimalerweise hatten Sie schon in der Akutklinik Kontakt zu einem Patientenbetreuer einer Selbsthilfegruppe und der soziale Dienst der Klinik hat Sie angesprochen. Der Bundesverband der Kehlkopfoperierten e.V., die Landesverbände sowie die angeschlossenen Vereine stellen Ihr Wissen und hre Erfahrung gerne zur Verfügung. Ebenso kann es hilfreich sein sich einem Sozialverband anzuschließen. Hier haben Sie die Möglichkeit sich für einen geringen Jahresmitgliedsbeitrag rechtlich durch erfahrene und kompetente Anwälte zu informieren.
https://www.sovd.de/
https://www.vdk.de/deutschland/